Bewerben können sich Beamt*innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Änderungen und Erweiterungen des Aufgabenbereichs bleiben vorbehalten.
| Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 8 LBesG NRW vorgesehen. |
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| einen konjunkturunabhängigen und krisensicheren Arbeitsplatz mit einem interessanten und vielseitigen Aufgabengebiet | |
| 30 Tage Jahresurlaub |
| Die Feuerwehr und der Rettungsdienst verfügen über einen hochmodernen Fahrzeugbestand, der ebenso wie die Technik und die Wachen stetig angepasst und modernisiert wird. Auch werden mehrere Sonderfahrzeuge zur CBRN-Gefahrenabwehr vorgehalten, da die Feuerwehr Viersen als größte Feuerwehr im Kreisgebiet in zahlreichen Gefahrenabwehrkonzepten des Landes eingebunden ist. Ein umfangreiches Wechselladerkonzept sowie individuelle Sonderfahrzeuge garantieren Ihnen ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld. Bedingt durch die städtisch-ländliche Struktur der Stadt Viersen sind die Einsätze vielfältig und bilden das gesamte Leistungsspektrum von Feuerwehr und Rettungsdienst ab. | |
| Im Rahmen von internen Unterrichten wird der Erhalt der Qualifikationen sichergestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der persönlichen Weiterbildung und Weiterqualifizierung über die Feuerwehr-Akademie-Niederrhein. Mit den so erweiterten Qualifikationen können Sie sich im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen für höherwertige Stellen im Feuerwehr- und Rettungsdienst bewerben. | |
| Sie erwartet ein engagiertes und kameradschaftliches Team, das sich durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und lösungsorientierter Arbeitsweise auszeichnet und Ihnen eine kompetente Einarbeitung gewährleistet. |
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| Innerhalb der Dienste besteht die Möglichkeit des täglichen Dienstsports. Darüber hinaus ist eine wöchentlich angeleitete Rückenschule ebenso wie ein aktives Gesundheitsmanagement installiert. |
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Allgemeine Bewerbungshinweise |
Die aktive Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie Diversität und Vielfalt sind Bestandteile der gelebten Personalpolitik der Stadt Viersen.
Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen von qualifizierten Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität.
Wir verfolgen das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des LGG NRW und des Gleichstellungsplans. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
für fachliche Fragen:
Herr Nöllner
Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Personal und Verwaltung Telefon: 02162 101-805
für Fragen zum Auswahlverfahren und zum Beschäftigungsverhältnis:
Frau Beeker
Fachbereich Personalverwaltung Personalservice Telefon: 02162 101-342
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Hinweis: Seit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Voraussetzung zur Besetzung der ausgeschriebene Stelle ist daher ein entsprechender Nachweis über eine bestehende Immunität, einen ausreichenden Impfschutz (mind. zwei Impfungen) oder einen Nachweis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung möglich ist, sofern Sie nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns bis zum 08.11.2026 auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung. Für weitere Informationen zur Stadt Viersen als Arbeitgeberin besuchen Sie uns gerne unter www.viersen.team. |