Stadt Viersen
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Ansprechpartner:
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für fachliche Fragen:
Frau Cebulla-Brauers
Koordinatorin Kindertageseinrichtungen: Telefon: 02162 101-777
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für Fragen zum Auswahlverfahren und
Beschäftigungsverhältnis:
Frau Rüland
Fachbereich Hauptverwaltung Personalangelegenheiten - Ausbildungsleitung
Telefon: 02162 101-216
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Die Stadt Viersen mit etwa 78.000 Einwohnern liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nachbarschaft zu den
Großstädten Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf. Viersen bietet hohe Wohnqualität und eine Infrastruktur
mit guten Bildungs- und Freizeitangeboten. Das Leitbild der Stadt ist zukunftsorientiert ausgerichtet und stellt
insbesondere die Verbesserung der Lebensqualität für alle Viersener Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt.
Mit ca. 100 Auszubildenden in mehr als 15 verschiedenen Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen ist die Stadt Viersen einer der großen Ausbildungsbetriebe der Region. Mit einer bedarfsorientierten Ausbildung bieten wir Ihnen von Ausbildungsbeginn an gute Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung bei einem attraktiven Arbeitgeber.
Zum 01.08.2023 sind bei der Stadt Viersen 11 Stellen als
Erzieher*in im Anerkennungsjahr (m/w/d) - Kita -
zu besetzen.
Ausbildungsverlauf:
- Das Berufspraktikum schließt sich dem erfolgreichen Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an und dient der Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in.
Die Praktikumsdauer beträgt 1 Jahr und findet in einer der derzeit elf städt. Kindertageseinrichtungen statt.
- Bei erfolgreicher Ableistung des Anerkennungsjahres stellt die Stadt Viersen eine unbefristete Übernahme in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen in Aussicht.
Ausbildungsvoraussetzungen:
Wir erwarten:
Wir bieten Ihnen:
- einen konjunkturunabhängigen und krisensicheren Arbeitsplatz mit sehr guten Übernahmechancen bei entsprechenden Leistungen während des Praktikums
- eine Praktikumsvergütung nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVPöD von derzeit 1.627,02 € zzgl. Jahressonderzahlung
- Zahlung vermögenswirksamer Leistungen und einer betrieblichen Altersvorsorge
Die Stadt Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes
NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des
SGB IX.
Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf
Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung unter www.viersen.de.
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